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Rechtlich: IP Kamera – Das dürfen Sie (nicht) filmen!

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Nicht nur im öffentlichen Raum werden immer häufiger Überwachungskameras eingesetzt um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Auch die Installation privater IP Kameras erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Im Privatgebrauch werden IP Kameras häufig zur Haus- oder Grundstücksüberwachung eingesetzt. An der Hauswand montiert hat man alles im Blick, was am bzw. um das Haus herum passiert.

Doch was genau darf man mit einer IP Kamera eigentlich alles filmen? Was rechtlich erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, klären wir in dem folgenden Beitrag.

Was darf nicht mit einer IP Kamera überwacht werden?

Mit dem Urteil (Az.: V ZR 265/10) vom 21.10.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich erklärt, dass private Überwachungskameras (z.B. IP Kameras) nicht zur Überwachung öffentlicher oder privater Flächen von Dritten eingesetzt werden dürfen. Dies gilt auch für alle Flächen, die von einer Gemeinschaft (z.B. Eigentümer- oder Mietergemeinschaft) genutzt werden. Gemeint sind hiermit beispielsweise Eingangsbereiche oder Zuwege, die von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.

Folglich darf auch nicht das Grundstück oder Eigentum Ihres Nachbarn im Blickfeld der IP Kamera sein. Dies führt vor allem beim Einsatz schwenkbarer Überwachungskameras zu Problemen und Rechtsstreitigkeiten. Aber auch bei starren IP Kameras muss gewährleistet sein, dass sich ausschließlich das eigene Eigentum im Blickwinkel der Kamera befindet. Im Zweifelsfall müssen Sie das Blickfeld der IP Kamera durch einen Sichtschutz einschränken oder den Motor zum elektronischen Schwenken deaktivieren.

Allein der Verdacht, dass die IP Kamera eine nicht zulässige Fläche überwacht reicht aus, um einen Anspruch auf Unterlassung zu haben. Zudem ist es unerheblich, ob nur eine Live-Übertragung der Bilder stattfindet oder diese auf einem Speichermedium festgehalten werden. Laut mehreren Rechtsprechungen ist hier der so genannte Überwachungsdruck maßgeblich.

Warum ist diese Form der Überwachung nicht zulässig?

Die Problematik besteht darin, dass Sie mithilfe der installierten IP Kamera Bildaufnahmen von Dritten anfertigen könnten und damit in die Persönlichkeitsrechte dieser Personen eingreifen würden. Speziell geht es hier um das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Durch das Recht am eigenen Bild wird ganz klar geregelt, dass die Erstellung von Bildnissen Dritter nur mit deren Einwilligung legitim ist. Jeder Mensch soll im Rahmen der Persönlichkeitsrechte selbst entscheiden können, wann und zu welchem Zweck eine Aufnahme der eigenen Person angefertigt wird.

Die Überwachung einer öffentlichen Fläche oder einer privaten Fläche Dritter ist nur dann legitim, wenn ein naheliegender, schwerwiegender und durch kein anderes Mittel abwendbarer Angriff zu befürchten ist. Im Privatgebrauch sind derartige Fälle jedoch so gut wie nie gegeben.

Beachten Sie, dass der rechtswidrige Einsatz einer IP Kamera juristische Konsequenzen für Sie haben kann. Unterlassungs- und Schadensersatzklagen können die Folge sein.

Was darf ich mit einer IP Kamera überwachen?

Geht es jedoch lediglich um die Überwachung des Eigentums, sieht die Rechtslage deutlich entspannter aus. Da der Eigentümer nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren kann (vgl. § 903 BGB Befugnisse des Eigentümers), ist die Videoüberwachung per IP Kamera in diesem Fall erlaubt.

Einzige Einschränkung: Alle Personen, die von dieser Videoüberwachung betroffen sind bzw. sein können, müssen über die durchgeführte Überwachung in Kenntnis gesetzt werden. Um dieser Pflicht nachzukommen ist es ausreichend, Hinweisschilder oder Aufkleber am überwachten Objekt anzubringen. Diese Hinweise müssen jedoch vor dem Betreten der überwachten Fläche erkennbar sein. Wenn Sie z.B. Ihr eigenes Grundstück mit einer IP Kamera überwachen, sollten Sie an allen Zugängen einen entsprechenden Hinweis anbringen.

Ist eine Audio-Ãœberwachung in Deutschland erlaubt?

Die Audioüberwachung, also die Ton-Überwachung, die mit vielen IP Kameras ebenfalls möglich ist, wird in Deutschland heiß diskutiert. Vor allem die Frage, ob eine Audioüberwachung am Arbeitsplatz legitim ist, wird in vielen Anwaltsforen diskutiert. Hierzu können wir sagen, dass die Audioüberwachung am Arbeitsplatz definitiv verboten ist. Auch wenn der Arbeitgeber die Überwachungskamera rechtmäßig installiert hat (z.B. zur Absicherung eines Verkaufsraumes oder bei einem hinreichenden Verdacht zur Mitarbeiterüberwachung), dürfen ausnahmslos Videoaufnahmen erstellt und gespeichert werden.

Fazit

IP Kameras sind sehr hilfreich um sein Hab und Gut zu überwachen. Problematisch wird es immer dann, wenn sich mit der von Ihnen installierten Überwachungskamera öffentliche Bereiche oder private Flächen von Dritten überwachen lassen. Auch im Rahmen einer Mitarbeiterüberwachung sind einige rechtliche Stolpersteine zu beachten. Achten Sie bei der Installation Ihrer Netzwerkkamera daher immer auf eine rechtskonforme Anbringung und anschließende Verwendung. Und denken Sie an die Hinweispflicht die auch dann gilt, wenn Sie Ihr Eigentum (z.B. Haus oder Grundstück) mit einer Kamera überwachen.

Rechtliche Aspekte im Video

Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich ausdrücklich nicht um eine bindende Rechtsbelehrung. Konsultieren Sie Ihren Anwalt um eine verbindliche Aussage zu diesem Thema zu erhalten.


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